Freigemessene Abfälle

Deponierung

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Atomausstieg ist in vollem Gange. Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) als 100-prozentige Tochter der Energie Baden-Württemberg (EnBW) baut Block I des Kernkraftwerks in Neckarwestheim ab. Ein Teil der dort anfallenden Abfälle ist so schwach mit Strahlung belastet, dass er nach einer Messung und Freigabe durch das Umweltministerium auf regulären Deponien beseitigt wird. Die AVL ist als Betreiberin zweier Deponien gesetzlich verpflichtet, einen Teil dieser zur Deponierung freigegebenen Abfälle auf ihren Anlagen abzulagern.

Eine Gesamtmenge von voraussichtlich 3.350 t an beispielsweise Bauschutt, Ziegeln, Keramik, Dämmmaterial oder asbesthaltigen Abfällen wird in den kommenden Jahren auf den Deponien AM FROSCHGRABEN in Schwieberdingen und BURGHOF bei Vaihingen/Enz-Horrheim erwartet. Dies entspricht nur einem Bruchteil unserer jährlichen Anlieferungen auf den Deponien. Beide AVL-Deponien sind für diese Abfälle genehmigt und für den sicheren Einbau ausgelegt. All diese Abfallarten werden schon bisher tagtäglich von anderen Kunden angeliefert und von uns deponiert. Die erste Anlieferung von rund 4 t wurde am 16. März 2022 auf unserer Deponie BURGHOF bei Vaihingen/Enz-Horrheim deponiert.

Wir sehen uns als kommunales Unternehmen in der Pflicht, die Öffentlichkeit regelmäßig über das Thema zu informieren. Darüber hinaus haben wir – über die gesetzlichen Vorschriften hinaus – zunächst das Öko-Institut und später die Nuclear Control & Consulting GmbH damit beauftragt, das Sickerwasser der Deponien regelmäßig unter strahlenschutztechnischen Gesichtspunkten zu überwachen.

Auf dieser Seite finden Sie häufig gestellte Fragen, die jeweiligen Jahresberichte der Sickerwasserüberprüfungen sowie rechtliche Hintergründe und Hinweise zum Thema. Sollten Sie weitere Fragen haben, schicken Sie uns gerne eine E-Mail an kommunikation@avl-lb.de

Mit freundlichen Grüßen

Tilman Hepperle
Geschäftsführer der AVL GmbH
 

Erste Anlieferung am 16. März 2022

Die Einbaufläche wurde vorher vorbereitet
AVL-Gutachter inspiziert nochmals die Anlieferung
Die Abfälle wurden direkt abgedeckt

Die in "Big Bags" verpackten Abfälle wurden auf die vorbereitete Fläche abgeladen, ein Gutachter prüfte die Anlieferung erneut bevor diese dann direkt abgedeckt wurde.
 

FAQs zu zweckgerichtet freigegebenen Abfällen

Bei diesen Abfällen handelt es sich beispielsweise um Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik, Boden, Steine, Dämmmaterial oder asbesthaltige Abfälle. All diese Abfälle werden schon bisher tagtäglich von anderen Kunden angeliefert und von uns sicher eingebaut.

Das Umweltministerium Baden-Württemberg beschreibt den Freigabeprozess wie folgt: Beim Vorgang des Freimessens wird geprüft, ob und wie radioaktiv Abfälle tatsächlich sind. Die Grenzwerte dafür sind in der Bundesstrahlenschutz-Verordnung festgelegt. Material, dessen Radioaktivität nachweislich diese Freigabewerte unterschreitet, kann zur Deponierung freigegeben werden (§ 32 ff. Strahlenschutz-Verordnung). Dazu muss die Strahlendosis unter 10 μSv/a liegen. Dieses freigegebene Material muss dann nicht mehr strahlenschutzrechtlich überwacht werden. Für seine weitere Behandlung gelten die Vorgaben des Abfallrechts (Kreislaufwirtschaftsgesetz). Unabhängige Sachverständige der Atomaufsicht überwachen den Vorgang lückenlos. Zusätzlich prüft ein Gutachter im Auftrag der AVL das Material stichprobenartig ein weiteres Mal. Dieser Prozess ist dann eine der Grundlagen der offiziellen Freigabe, die das Umweltministerium als Atomaufsichtsbehörde erteilt. Das Wort „zweckgerichtet“ beschreibt den Zweck der Freigabe, im Fall der AVL sind das Abfälle, die für den Zweck der Deponierung freigegeben werden. Daher spricht man auch von "spezifisch zur Deponierung freigegebenen Abfällen" oder von "Abfällen, die zur Deponierung freigegeben sind". Daneben gibt es auch Abfälle, die z. B. zur Verbrennung oder ohne Zweckbindung für den normalen Stoffkreislauf freigegeben werden. Wie viel Prozent des Abbaumaterials zur Deponierung freigegeben werden oder dem normalen Stoffkreislauf zugeführt werden, können Sie in unserer Infobroschüre nachlesen.

Wir erwarten insgesamt etwa 3.350 t an zur Deponierung freigegebenen Abfällen aus Neckarwestheim. Diese Abfälle werden in kleinen Chargen über mehrere Jahre hinweg angeliefert. Zum Vergleich: Im Jahr 2020 haben wir insgesamt rund 275.000 t mineralische Abfälle auf der Deponie AM FROSCHGRABEN sowie rund 194.000 t auf der Deponie BURGHOF eingebaut.

Bei der Entscheidung, wie die Abfälle entsorgt werden, spielt deren ursprüngliche Position im Kraftwerk keine Rolle. Relevant ist nur die Messung der Radioaktivität. Deren Ergebnis entscheidet darüber, was mit den Abfällen passiert. Anhand der Messwerte werden die Abfälle einer Entsorgungskategorie zugeordnet und dann für den jeweiligen Entsorgungsweg freigegeben. Wie gemessen wird, steht in der für Baden-Württemberg vereinbarten sogenannten „Handlungsanleitung“ und in der Strahlenschutz-Verordnung. Die Messung nimmt die Kraftwerksbetreiberin EnKK unter Aufsicht des Umweltministeriums vor. Dazu prüft ein vom Umweltministerium beauftragter unabhängiger Gutachter alle Messungen der EnKK. Die von der AVL beauftragte Nuclear Control & Consulting GmbH prüft nochmals stichprobenartig die Messungen der EnKK.

Die erste Anlieferung wurde am 16. März 2022 sicher auf der Deponie BURGHOF bei Vaihingen/Enz-Horrheim eingebaut. Dabei handelte es sich um knapp 4 t Bauschutt.
Die Chargenanmeldung der EnBW dazu haben wir am 9. November 2021 erhalten. Welche Schritte auf die Chargenanmeldung folgten, können Sie hier nachlesen.
Insgesamt gehen wir von einem Zeitraum von etwa zehn Jahren aus, bis alle Abfälle aus Neckarwestheim Block I deponiert sind.

Zur ersten Anlieferung wurden Pressevertreter:innen eingeladen, sodass die Öffentlichkeit davon erfuhr.

In einem ersten Schritt meldet die Kraftwerksbetreiberin EnKK ihre Charge beim Umweltministerium, dem unabhängigen Sachverständigen nach § 20 Atomgesetz (AtG) und der AVL an. Alle vier Beteiligten vereinbaren einen Termin, bei dem die Charge kontrolliert wird. Nach dieser Kontrolle verplombt der AtG-Sachverständige die Abfälle. Anschließend übersendet die EnKK eine umfassende Dokumentation der Charge an die AVL. Diese Dokumentation enthält Bestandslisten, Protokolle, erforderliche Nachweise, Bildaufzeichnungen usw. Die AVL muss erneut intensiv prüfen, ob der Vorgang korrekt abgelaufen ist und das Material eingelagert werden kann. Fällt diese Prüfung positiv aus, stellt die AVL der EnKK eine vorläufige Annahmeerklärung für die angemeldeten Abfälle aus. Diese und weitere Unterlagen sendet die EnKK an das Umweltministerium. Falls das Umweltministerium zustimmt, erklärt die AVL endgültig, dass sie die angemeldeten Abfälle annimmt und vereinbart dazu einen Anlieferungstermin mit der EnKK. Die EnKK informiert parallel die Sachverständigen, wann die in großen Kunststoff-Säcken (Big Bags) verpackten Abfälle in den Anliefercontainer geladen werden, damit sie diesen verplomben können. Das ganze Verfahren stellt sicher, dass ausschließlich die Abfälle auf die Deponie kommen, die auch dafür freigegeben wurden. Bei der Anlieferung muss sich der LKW-Fahrer wie alle Kunden an der Deponiewaage anmelden und die Unterlagen vorlegen. Dazu gehört das Formblatt zur zweckgerichteten Freigabe, das Protokoll zur Verladung/Verplombung, die Annahmeerklärung sowie der Begleitschein des Transporteurs. Diese Unterlagen prüft die AVL noch ein letztes Mal, ebenso, ob die Plombe am Container unversehrt ist. Wenn alles stimmt, begleitet ein AVL-Fahrzeug den LKW zur vorbereiteten Einbaustelle auf der Deponie. Dort werden die Big Bags nach AVL-Handlungsanleitung sicher eingebaut. Unter anderem wird kontrolliert, dass auch jeder einzelne Big Bag korrekt verplombt ist. Das Deponiepersonal baut die Big Bags so ein, dass sie nicht gestapelt werden. Anschließend werden sie mit geeignetem Material, z. B. Bauschutt oder Erdaushub, abgedeckt. Der gesamte Vorgang wird mit Fotos dokumentiert. Zudem wird die exakte Position der Einbaustelle mit GPS erfasst und gespeichert. Diese Unterlagen bewahrt die AVL auf, bis die Deponie eines Tages aus der Nachsorge entlassen wird.

Wir bauen alle Abfälle auf unseren Deponien sicher ein. Gleichzeitig spielt die Sicherheit unserer Mitarbeiter:innen stets eine große Rolle. Daher schulen wir unsere Mitarbeiter:innen regelmäßig zu verschiedenen Themen der Arbeitssicherheit und natürlich auch zum Umgang mit den Abfällen aus Neckarwestheim.

Die zur Deponierung freigegebenen Abfälle werden vor deren Transport zu den Deponien in Big Bags verpackt und auf Paletten lagernd zur Deponie transportiert. Unmittelbar nach der Ankunft auf den Deponien werden die Big Bags auf den Paletten eingebaut und abgedeckt. So ist gewährleistet, dass kein Staub entsteht.

Nein, die Strahlendosis von 10 Mikrossievert im Jahr (µSv/a) bezieht sich rein auf Personen, die unmittelbar am Entsorgungsvorgang beteiligt sind, wie der LKW-Fahrer und das Deponiepersonal. Die Bürger:innen bekommen von dieser Strahlendosis nichts ab, ausführlich beschrieben ist dies im Jahresbericht 2016. Hier ein Beispiel, um die Strahlendosis von 10 Mikrosievert im Jahr einzuordnen: Bei einem Flug von Frankfurt nach New York und zurück erhalten wir eine einmalige Strahlendosis von 100 µSv (=Mikrosievert).

Keine zusätzliche zur natürlich vorhandenen Hintergrundstrahlung – zumindest nicht aus den eingelagerten Abfällen. Das Freiwerden von Staub verhindert die AVL dadurch, dass die Abfälle in Plastiksäcken verpackt angeliefert und nach dem Einbauen abgedeckt werden. Selbst wenn Staub freigesetzt würde, gilt für Sie als Besucher:in der Grenzwert einer maximalen Strahlendosis von 10 Mikrosievert pro Jahr (µSv/a). Eine solche Dosis wäre selbst dann nicht möglich, wenn man sich das ganze Jahr über auf der Deponie aufhielte. Sich auf der Deponie aufzuhalten, führt daher nicht zu einer erhöhten Strahlenbelastung. Übrigens: Die Menschen in Deutschland sind laut dem Bundesamt für Strahlenschutz einer Strahlendosis von durchschnittlich etwa 3.800 Mikrosievert pro Jahr ausgesetzt. Diese stammt unter anderem aus dem Weltall, aus natürlicher radioaktiver Strahlung in Böden und Gestein sowie aus Medizin und Technik (z.B. Röntgen). Diese Werte schwanken regional zwischen 1.000 und 10.000 Mikrosievert. Der gesetzlich zugelassene Höchstwert für strahlenexponiertes Personal, z. B. im Krankenhaus, liegt bei bis zu 20.000 Mikrosievert im Jahr. Der Grenzwert für zur Deponierung freigegebene Abfälle aus Neckarwestheim liegt hingegen bei 10 Mikrosievert pro Jahr, also nur 0,05 % von der gesetzlich zugelassenen Strahlendosis für strahlenexponiertes Personal.

Eine Deponie ist ein komplexes technisches Bauwerk: Bevor die ersten Abfälle eingelagert werden, erhält sie eine Abdichtung zum Untergrund. Wenn die Deponie komplett gefüllt ist, wird auch die Oberfläche abgedichtet. So wird sichergestellt, dass auch Rückstände aus belasteten Mineralstoffen nicht in die Umwelt gelangen können. Dies überwachen wir zudem mit regelmäßigen Messungen an verschiedenen Stellen auf und um die Deponie sowie durch Messungen des Deponie-Sickerwassers.

Eine Deponie soll bestimmte Materialien dauerhaft aus dem Stoffkreislauf entziehen. Das heißt, es ist nicht vorgesehen, die Abfälle dort jemals wieder auszubauen.

Ja! Das Öko-Institut hat untersucht, ob es zu unzulässigen Strahlenbelastungen kommen könnte, wenn man frühere Deponien nachnutzt, auf denen zuvor spezifisch freigegebene Abfälle abgelagert wurden. Das Ergebnis: Selbst unter den ungünstigsten Ablagerungsbedingungen auf der Deponie kann es zu keinen Strahlenbelastungen von 10 Mikrosievert oder mehr im Jahr kommen, nachdem die Deponie ordnungsgemäß abdeckt worden ist. Das wäre sogar bei Wohnbebauung auf der Deponie nicht der Fall, erst recht nicht bei Spielplätzen, Wanderwegen, Kleingärten und allen sonstigen Ideen für die Nachnutzung aus der Zukunftswerkstatt 2015.

In Deutschland gilt der Grundsatz, der Abfall soll dort beseitigt werden, wo er anfällt. Die AVL ist demnach gesetzlich dazu verpflichtet, den Müll zu entsorgen, der im Landkreis Ludwigsburg anfällt. Dies betrifft auch einen Teil des Blocks I des Kernkraftwerks Neckarwestheim. Auf den beiden derzeit betriebenen Deponien BURGHOF und AM FROSCHGRABEN sind spezielle Deponiefelder so eingerichtet, dass auch belastete Abfälle wie Asbest dort sicher eingebaut werden und nicht in die Umwelt gelangen können. Dies gilt genauso für die Abfälle aus Neckarwestheim.

Es wäre aus verschiedenen Gründen nicht sinnvoll, auf dem Kraftwerksgelände eine neue Deponie zu errichten.

Erstens schreibt die „Deponieverordnung“ vom 27.04.2009 (§ 1-3 und Anhang 1) genaue Anforderungen vor, die ein neuer Deponiestandort erfüllen muss. Dazu zählen z. B. grundsätzliche Standortvoraussetzungen, geologische und hydrogeologische Bedingungen sowie Anforderungen an ein sicheres Basisabdichtungssystem. Diese Bedingungen lassen sich nicht ohne weiteres auf den Standort eines ehemaligen Kernkraftwerkes übertragen, für das ganz andere Bedingungen galten. So liegt das Kraftwerk Neckarwestheim beispielsweise direkt am Neckarufer. Darüber hinaus würde ein Planfeststellungsverfahren mehrere Jahre dauern.

Zweitens, die in Neckarwestheim anfallenden Abfälle wären mengenmäßig zu gering, um eine Deponie auszulasten.

Die EnKK muss für die spezifisch freigegebenen Abfälle, die auf die Deponien kommen sollen, Anlieferungsentgelte bezahlen. Diese Entgelte werden von der AVL so kalkuliert, dass die EnKK auch für alle anfallenden Kosten aufkommt.

Die Handlungsanleitung wurde aktualisiert, aus den folgenden Gründen:

  • Änderung der Strahlenschutzverordnung
  • Analoge Bezeichnungen zum Jahresbericht „freigegeben“ statt „freigemessen“
  • Änderungen beim beauftragtem Institut für die Kontrollanalysen des Deponiebetreibers
  • Konkretisierung insbesondere auch zur Öffentlichkeitsinformation, die eine frühere Information der Öffentlichkeit vorsieht

Änderungen, die vorgenommen wurden, sind in der Handlungsanleitung rot markiert.