Sehr geehrte Damen und Herren,
der Atomausstieg ist in vollem Gange. Die Energie Baden-Württemberg (EnBW) baut auch Block I des Kernkraftwerks in Neckarwestheim ab. Ein relativ kleiner Anteil des dort entstehenden Bauschutts gilt als so schwach mit Strahlung belastet, dass er nach einer Messung und Freigabe durch das Umweltministerium auf regulären Deponien gelagert werden muss. Die AVL ist als Betreiberin zweier Deponien gesetzlich verpflichtet, einen Teil dieser so genannten „zweckgerichtet freigegebenen“ oder „zweckgerichtet freigemessenen“ Stoffe auf ihren Anlagen zu deponieren. Voraussichtlich etwa 3.350 Tonnen freigegebener Bauschutt werden in den kommenden Jahren auf den Deponien AM FROSCHGRABEN in Schwieberdingen und BURGHOF bei Vaihingen/Enz-Horrheim erwartet.
Wir sehen uns als öffentliches Unternehmen in der Pflicht, die Öffentlichkeit regelmäßig über das Thema zu informieren. Darüber hinaus haben wir – über die gesetzlichen Vorschriften hinaus – das renommierte Öko-Institut damit beauftragt, das Sickerwasser der Deponien regelmäßig unter strahlenschutztechnischen Gesichtspunkten zu überwachen.
Auf dieser Seite finden Sie häufig gestellte Fragen, die jeweiligen Jahresberichte des Öko-Instituts sowie rechtliche Hintergründe und Hinweise rund um dieses Thema. Sollten Sie weitere Fragen haben, schicken Sie uns gerne eine E-Mail an kommunikation@avl-lb.de
Mit freundlichen Grüßen
Tilman Hepperle
Geschäftsführer der AVL GmbH