eANV

Geschäftsbereich Deponien

Erzeuger, Beförderer und Entsorger von nachweispflichtigen gefährlichen Abfällen sind nach den Bestimmungen der Nachweisverordnung verpflichtet das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV)durchzuführen.

Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV) ist Pflicht

Der Entsorgungsweg von gefährlichen Abfällen muss anhand von elektronisch erstellten Nachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen (eANV) dokumentiert, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und in Registern gespeichert werden.

Wer ist verpflichtet?

Erzeuger, Beförderer und Entsorger von nachweispflichtigen gefährlichen Abfällen

Wer ist nicht verpflichtet?

  • Erzeuger von gefährlichen Abfällen bei Kleinmengen unter 2 Tonnen pro Jahr
  • Erzeuger, Beförderer und Entsorger von ungefährlichen Abfällen
  • Privathaushalte

Wie kann ich das eANV nutzen?

  • über ein entsorger-unabhängiges Webportal eines eANV-Providers
  • mit einer eANV spezifischen Softwarelösung durch einen IT-Dienstleister
  • direkt bei der Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS), kostenfrei

In jedem Fall zu erledigen:

Registrieren Sie sich immer zuerst bei der ZKS und richten dort ein Postfach ein. Sie benötigen hierzu Ihre behördliche Erzeuger- oder Beförderernummer.

ZKS-Postfach der AVL

Ihre Entsorgungsnachweise und Begleitscheine für die Anlieferungen bei der AVL GmbH senden Sie in der ZKS an:

RolleBeh.-Nr.Entsorgungs-
anlage
Firmen-
name
Firmenanschrift
ENTH05041900BurghofAVL GmbHHindenburgstr. 30
71638 Ludwigsburg
ENTH05328600Am FroschgrabenAVL GmbHHindenburgstr. 30
71638 Ludwigsburg

 
Wichtige Unterlagen zur Anlieferung

Folgende Papiere müssen Sie bei der Anlieferung ihres gefährlichen Abfalles auf den Deponien der AVL GmbH vorlegen.

  • Ausdruck des signierten elektronischen Begleitscheines aus dem eANV-System
  • Gültige Annahmeerklärung der AVL GmbH
  • Gültiger Entsorgungsnachweis (EN/SN)

Nach der Anlieferung

Nach der Ausfahrts-Verwiegung erhalten Sie einen Wiegeschein. Ihren elektronischen Begleitschein im ZKS-Postfach der AVL signieren wir anschließend elektronisch und versenden ihn automatisch an die ZKS-Postfächer des Abfallerzeugers, des Beförderers und an die zuständige Behörde.