Abrechnung
Bewohner von Mehrfamilienhäusern können sich zu einer Behältergemeinschaft zusammenschließen. Dabei unterscheidet das Landratsamt zwischen zwei Abrechnungs-Möglichkeiten.
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Behältergemeinschaft OHNE Direktabrechnung:
Die Leerungsgebühren werden dem Eigentümer, der Hausverwaltung oder einem Bewohner in Rechnung gestellt. Die Umlegung der Leerungsgebühren auf die Bewohner bleibt dem Adressaten überlassen. -
Behältergemeinschaft MIT Direktabrechnung (Sonderprogramm):
Das Landratsamt legt die Leerungsgebühren pro Person um und rechnet diese direkt mit den Bewohnern ab. Für diese Serviceleistung fällt eine jährliche Abrechnungsgebühr an.
| Sonderprogramm | 2026 |
|---|---|
| Grundgebühr | 47,36 € pro Wohnanlage |
| Gebühr | 2,84 € pro Wohneinheit |