BAUM- UND HECKENSCHNITT können Sie auf Ihrem kommunalen Häckselplatz abgeben.
NICHT angeliefert werden dürfen:
- Gras, Laub, krautige Abfälle (nur auf Häckselplätzen mit Grascontainern und unten genannten Betriebsstätten der AVL und GWV)
- Baum- und Heckenschnitt von Gewerbebetrieben (nur mit Vollmacht eines privaten Auftraggebers)
- Äste mit einem Durchmesser von mehr als 15 cm
- Steine, Glas, Metall, Kunststoffreste
- Müll- und Plastiktüten
- Tierstreu
- Aschen (Brandgefahr!)
- Erde und Bauschutt
- Altholz wie Möbel- und Bauholz, Weinbergstickel
- Wurzelstöcke
- Biogut
- Friedhofsabfälle
- Floristenabfälle
- Sonstige Abfälle aller Art
Ob es in Ihrer Stadt oder Gemeinde einen Häckselplatz gibt, erfahren Sie auf Ihrem Rathaus.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie ein Gewerbebetrieb beauftragen, Ihr Grüngut auf den Häckselplatz zu bringen, benötigt dieser Betrieb eine Vollmacht von Ihnen.
Zusätzliches Entsorgungsangebot
Baum- und Heckenschnitt sowie Gras, Laub und krautige Abfälle können Sie auch hier abgeben:
- Häckselplatz Ludwigsburg-Ossweil
- Häckselplatz Schwieberdingen
- Wertstoffhof WASSERTURM in Kornwestheim
- KOMPOSTIERANLAGEN DER GWV
Bitte beachten Sie: Wenn Sie ein Gewerbebetrieb beauftragen, Ihr Grüngut auf eine dieser Betriebsstätten oder Anlagen zu bringen, benötigt dieser Betrieb eine Vollmacht von Ihnen.