Häckselplätze und GWV

Annahmestellen

BAUM- UND HECKENSCHNITT können Sie auf Ihrem kommunalen Häckselplatz abgeben.

NICHT angeliefert werden dürfen:

  • Gras, Laub, krautige Abfälle (nur auf Häckselplätzen mit Grascontainern und unten genannten Betriebsstätten der AVL und GWV)
  • Baum- und Heckenschnitt von Gewerbebetrieben (nur mit Vollmacht eines privaten Auftraggebers)
  • Äste mit einem Durchmesser von mehr als 15 cm
  • Steine, Glas, Metall, Kunststoffreste
  • Müll- und Plastiktüten
  • Tierstreu
  • Aschen (Brandgefahr!)
  • Erde und Bauschutt
  • Altholz wie Möbel- und Bauholz, Weinbergstickel
  • Wurzelstöcke
  • Biogut
  • Friedhofsabfälle
  • Floristenabfälle
  • Sonstige Abfälle aller Art

Ob es in Ihrer Stadt oder Gemeinde einen Häckselplatz gibt, erfahren Sie auf Ihrem Rathaus.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie ein Gewerbebetrieb beauftragen, Ihr Grüngut auf den Häckselplatz zu bringen, benötigt dieser Betrieb eine Vollmacht von Ihnen. 


Zusätzliches Entsorgungsangebot

Baum- und Heckenschnitt sowie Gras, Laub und krautige Abfälle können Sie auch hier abgeben:

Bitte beachten Sie: Wenn Sie ein Gewerbebetrieb beauftragen, Ihr Grüngut auf eine dieser Betriebsstätten oder Anlagen zu bringen, benötigt dieser Betrieb eine Vollmacht von Ihnen.