Ihren Baum- und Heckenschnitt auf Ihrem kommunalen Häckselplatz abgeben
Wir freuen uns über: 😊
- Baum- und Heckenschnitt, Ø max. 15 cm
- Reisig
- Vorgehäckselte Gehölzreste
- max. 5m³ (haushaltsübliche Menge gemäß Abfallwirtschaftssatzung §9)
- Gras, Laub, krautige Abfälle (nur auf Häckselplätzen mit Grascontainern und unten genannten Betriebsstätten der AVL und GWV)
- max. 2m³ (haushaltübliche Menge gemäß Abfallwirtschaftssatzung §9)
Leider können wir Folgendes NICHT annehmen: ☹
- Baum- und Heckenschnitt von Gewerbebetrieben (nur mit Vollmacht eines privaten Auftraggebers)
- Baum- und Heckenschnitt von Vereinsflächen
- Gras, Laub, krautige Abfälle (nur auf Häckselplätzen mit Grascontainern und unten genannten Betriebsstätten der AVL und GWV)
- Äste mit einem Durchmesser von mehr als 15 cm
- Steine, Glas, Metall, Kunststoffreste
- Müll- und Plastiktüten
- Tierstreu
- Aschen (Brandgefahr!)
- Erde und Bauschutt
- Altholz wie Möbel- und Bauholz
- Weinbergstickel
- Wurzelstöcke
- Biogut
- Friedhofs- und Floristenabfälle
- Sonstige Abfälle aller Art
Zusätzliches Entsorgungsangebot
Baum- und Heckenschnitt sowie Gras, Laub und krautige Abfälle können Sie hier abgeben:
- Häckselplatz Ludwigsburg-Ossweil nur Privatanlieferungen
- Häckselplatz Schwieberdingen
- Wertstoffhof WASSERTURM in Kornwestheim
- KOMPOSTIERANLAGEN DER GWV
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Gewerbebetrieb z.B. Gärtner beauftragen, Ihr Grüngut auf eine dieser Betriebsstätten oder Anlagen zu bringen, benötigt dieser Betrieb eine Vollmacht von Ihnen.