Im Landkreis Ludwigsburg gibt es ein leerungsabhängiges Abfallgebühren-System. Die Gebühren setzen sich zusammen aus
- einer Jahresgebühr
- einer Leerungsgebühr
Der Vorteil des Systems: Sie können die Höhe Ihrer Abfallgebühren durch konsequente Trennung - vor allem von Biomüll - und über die Anzahl der Leerungen selbst beeinflussen.
Die Jahresgebühr
Die Jahresgebühr ist wie eine Grundgebühr zu verstehen. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt. In dieser Gebühr sind viele Angebote beinhaltet. So stehen Ihnen z. B. unsere Wertstoffhöfe, unsere Häckselplätze oder das Schadstoffmobil gebührenfrei zur Verfügung. Auch die Kosten für Ihre Sperrmüllabholungen oder die Wertstoffhof-Karte sind in der Jahresgebühr bereits enthalten.
Personenanzahl | Jahresgebühr 2024 | Jahresgebühr 2023 |
---|---|---|
1 Person | 68,73 € | 68,73 € |
2 Personen | 89,99 € | 89,99 € |
3 Personen | 114,70 € | 114,70 € |
4 Personen | 138,10 € | 138,10 € |
ab 5 Personen | 158,75 € | 158,75 € |
Die Leerungsgebühr
Für die Leerung Ihrer Bio- und Restmülltonne fallen Gebühren an. An jedem Leerungstermin entscheiden Sie selbst, ob Sie Ihre Tonne zur Leerung bereitstellen möchten oder nicht. Nur jene Leerungen, die Sie beansprucht haben, werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Zu den Leerungsgebühren
Der Gebührenbescheid
Sie erhalten jedes Jahr im ersten Quartal Ihren Gebührenbescheid vom Landratsamt mit Ihrer Jahresgebühr und Ihrer Leerungsgebühr. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Leerungsgebühr um eine Vorauszahlung handelt. Ihre Leerungen im Vorjahr sind die Grundlage für die Höhe der Vorauszahlung. Da Sie aber nur Ihre tatsächlich erfolgten Leerungen bezahlen, kann es zu einer Rück- oder Nachzahlung kommen.