Sie entscheiden, wann Ihre Restmülltonne oder Ihre Biotonne geleert wird, indem Sie sie aktiv an der Straße zur Leerung bereitstellen. Nur die tatsächlich erfolgten Leerungen werden Ihnen dann berechnet.
Die Tonnen sind mit einem Chip ausgestattet. Der Bordcomputer des Müllfahrzeugs registriert jede Leerung und sendet die Informationen für die Gebührenabrechnung an das Landratsamt.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Entleerbarkeit der Tonnen verantwortlich sind. Wenn eine Tonne nicht vollständig geleert werden kann, weil z. B. das BIOGUT in die Tonne gefroren ist, wird Ihnen dennoch eine Leerung in Rechnung gestellt.
Für die Leerungen der Grünen Tonnen werden keine Leerungsgebühren berechnet. Diese sind bereits über die Jahresgebühr bzw. das Duale System Deutschland finanziert.
Biotonne | Leerungsgebühr |
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60 Liter | 0,50 € pro Leerung |
120 Liter | 0,70 € pro Leerung |
240 Liter | 1,00 € pro Leerung |
Restmülltonne | Leerungsgebühr |
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120 Liter | 5,11 € pro Leerung |
240 Liter | 9,12 € pro Leerung |
660 Liter | 22,79 € pro Leerung |
660 Liter | 29,63 € pro Leerung (Verpressung durch Fachfirma) |
1.100 Liter | 33,69 € pro Leerung |
1.100 Liter | 43,81 € pro Leerung (Verpressung durch Fachfirma) |