Sie ziehen innerhalb des Landkreises um?
Sie müssen sich nicht bei uns ummelden. Das Einwohnermeldeamt meldet uns Ihre neue Anschrift. Jedoch kann es sein, dass Sie sich um Ihre neuen Abfallbehälter kümmern müssen.
Auszug einer Person aus Ihrem Haushalt
Ein Kind, ein Elternteil oder ein Mitbewohner zieht aus Ihrem Haushalt aus. WEnn nur eine Person aus auszieht, müssen Sie nichts unternehmen. Die Person, die auszieht, muss jedoch beim Einwohnermeldeamt den neuen Wohnsitz anmelden und, falls nötig, für den neuen Wohnsitz Mülltonnen bestellen.
Zieht der Haushaltsvorstand aus, das ist die Person, an die der Gebührenbescheid adressiert ist, wird automatisch ein neuer Haushaltsvorstand vom Landratsamt festgelegt. Auch in diesem Fall müssen Sie nichts unternehmen.
Umzug des gesamten Haushalts
Zieht Ihre gesamte Familie um oder eine Wohngemeinschaft beachten Sie bitte folgendes:
Die Papiertonne gehört zum Haus oder Grundstück. Bitte belassen Sie diese daher an Ihrer alten Adresse. Einzig um Ihre Restmüll- und Biotonne müssen Sie sich kümmern. Wenn Sie an Ihrer alten Adresse eine eigene Restmüll- und Biotonne genutzt haben, haben Sie 3 verschiedene Möglichkeiten.