Wenn Sie innerhalb des Landkreises umziehen, müssen Sie sich nicht bei uns ummelden. Wir erhalten Ihre neue Anschrift über das Einwohnermeldeamt. Es kann aber sein, dass Sie sich um Ihre Tonnen kümmern müssen. Dies erfahren Sie auf unseren weiterführenden Seiten.
Auszug einer Person aus Ihrem Haushalt
Dieser Fall tritt z. B. ein, wenn ein Kind, ein Elternteil oder ein Mitbewohner auszieht.
Zieht nur eine Person aus Ihrem Haushalt aus, müssen Sie nichts unternehmen. Die Person, die auszieht, muss jedoch beim Einwohnermeldeamt den neuen Wohnsitz anmelden und, falls nötig, für den neuen Wohnsitz Tonnen bestellen. Zieht der Haushaltsvorstand aus, das ist die Person, an die der Gebührenbescheid adressiert ist, wird automatisch ein neuer Haushaltsvorstand vom Landratsamt festgelegt. Auch in diesem Fall müssen Sie nichts unternehmen.
Umzug des gesamten Haushalts
Dieser Fall tritt ein, wenn z. B. die gesamte Familie oder die ganze WG umzieht.