Wenn Sie innerhalb des Landkreises umziehen, müssen Sie sich nicht bei uns ummelden. Wir erhalten Ihre neue Anschrift über das Einwohnermeldeamt. Es kann aber sein, dass Sie sich um Ihre Tonnen kümmern müssen. Dies erfahren Sie auf unseren weiterführenden Seiten. Auszug einer einzelnen Person
Dieser Fall tritt z. B. ein, wenn ein Kind, ein Elternteil oder ein Mitbewohner auszieht. Umzug des gesamten Haushalts
Dieser Fall tritt ein, wenn z. B. die gesamte Familie oder die ganze WG umzieht.
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