Zieht nur eine Person aus Ihrem Haushalt aus, müssen Sie nichts unternehmen. Die Person, die auszieht, muss jedoch beim Einwohnermeldeamt den neuen Wohnsitz anmelden und, falls nötig, für den neuen Wohnsitz Tonnen bestellen. Zieht der Haushaltsvorstand aus, das ist die Person, an die der Gebührenbescheid adressiert ist, wird automatisch ein neuer Haushaltsvorstand vom Landratsamt festgelegt. Auch in diesem Fall müssen Sie nichts unternehmen.
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