Wegzug aus dem Landkreis

Umzug

Auszug einer einzelnen Person

Dieser Fall tritt z. B. ein, wenn ein Kind, ein Elternteil oder ein Mitbewohner auszieht. Es gilt: Zieht nur eine Person aus Ihrem Haushalt aus, müssen Sie nichts unternehmen.  Die Person, die auszieht, muss jedoch beim Einwohnermeldeamt den neuen Wohnsitz anmelden. Zieht der Haushaltsvorstand aus - das ist die Person, an die der Gebührenbescheid adressiert ist -, wird automatisch ein neuer Haushaltsvorstand vom Landratsamt festgelegt. Auch in diesem Fall müssen Sie nichts unternehmen.

Umzug des gesamten Haushalts

Wenn Sie als gesamter Haushalt, z. B. als Familie, in einen anderen Landkreis ziehen, melden Sie bitte innerhalb von 2 Wochen Ihre Restmüll- und Biotonne ab. Dies können Sie über das Landratsamt, Fachbereich Abfallgebühren oder über unser ServiceCenter erledigen. Geben Sie unbedingt auch die Behälternummern an. Diese finden Sie auf einem Barcode-Aufkleber auf den Tonnen.

Grüne Tonnen gehören zum Haus oder Grundstück. Bitte belassen Sie diese daher an Ihrer alten Adresse.

Bitte stellen Sie nach Ihrem Anruf die Behälter direkt am Straßenrand oder Gehweg Ihrer Adresse zur Abholung bereit. Restmüll- und Biotonnen holen wir innerhalb von 3-4 Arbeitstagen ohne weitere, vorherige Ankündigung bei Ihnen ab. Sie können sie weiterhin befüllen. Die Leerung wird Ihnen regulär berechnet.