Sie ziehen aus dem Landkreis Ludwigsburg weg?

Das müssen Sie beachten:

Eine einzelne Person zieht aus

Dieser Fall tritt z. B. ein, wenn ein Kind, ein Elternteil oder ein Mitbewohner auszieht. Es gilt: Zieht nur eine Person aus Ihrem Haushalt aus, müssen Sie nichts unternehmen.  Die Person, die auszieht, muss jedoch beim Einwohnermeldeamt den neuen Wohnsitz anmelden. Zieht der Haushaltsvorstand aus - das ist die Person, an die der Gebührenbescheid adressiert ist -, wird automatisch ein neuer Haushaltsvorstand vom Landratsamt festgelegt. Auch in diesem Fall müssen Sie nichts unternehmen.

Der gesamte Haushalt zieht um

Wenn Ihr gesamter Haushalt sprich Ihre Familie in einen anderen Landkreis zieht, melden Sie bitte innerhalb von 2 Wochen Ihre Restmüll- und Biotonne ab. Abmelden können Sie sie über das Landratsamt Ludwigsburg Fachbereich 23 Abfallgebühren oder über unser ServiceCenter. Geben Sie unbedingt auch die Behälternummern an. Diese finden Sie auf einem Barcode-Aufkleber auf den Tonnen. 

Die Papier-Tonne gehört zum Haus oder Grundstück. Bitte lassen Sie diese daher an Ihrer alten Adresse stehen.

Bitte stellen Sie nach Ihrem Anruf die Behälter direkt am Straßenrand oder Gehweg Ihrer Adresse zur Abholung bereit. Restmüll- und Biotonnen holen wir innerhalb von 3-4 Arbeitstagen ohne weitere, vorherige Ankündigung bei Ihnen ab. Sie können sie weiterhin befüllen und die Leerung wird Ihnen regulär berechnet.