Der Transport und die Anlieferung von unverpacktem Asbestmaterial stellt ein Gesundheitsrisiko dar. Die Nichtbeachtung der Empfehlungen und Hinweise der AVL erfolgt in eigener Verantwortung.
Asbest kann enthalten sein in...
- Blumenkästen
- Aschenbechern
- Fensterbrettern
- Dachbaustoffen
- Fußbodenplatten oder -belägen
- Abwasserrohren
- Außenwandverkleidung
- Brandschutztüren
- Wärmedämmungen
- Lüftungsanlagen
Eine Annahme ist nur möglich, wenn Ihre Asbest-Abfälle
- aus dem Landkreis Ludwigsburg kommen
- staubdicht in reißfester Folie oder Säcken (nicht Papier) verpackt sind
- nicht zerkleinert wurden