Aktuelles

von der AVL

2G-Regelung für Besucher während Spätlingsmarkt

Vom 8.11. bis 13.11.2021 findet im Landratsamt in Ludwigsburg der Spätlingsmarkt statt. Während dieser Zeit gilt auch für alle Besucher:innen des Landratsamtes und der AVL die 2G-Regelung (geimpft, genesen). Bitte berücksichtigen Sie dies bei einem Besuch der AVL-Zentrale. Wir bitten Sie außerdem, einen Termin auszumachen, sollten Sie unser AVL-ServiceCenter in der Hindenburgstr. 30 in Ludwigsburg aufsuchen wollen.

Ausnahmen von den 2G-Beschränkung und der PCR-Pflicht gelten nur für

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre
  • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
  • Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule) Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)

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