Wer am Coronavirus erkrankt und in häuslicher Quarantäne ist, muss seinen "Hausmüll" (Rest- und Biomüll, FLACH und RUND) für die Dauer der Erkrankung oder Quarantäne über die schwarze Restmülltonne entsorgen. Elektroaltgeräte, Pfandverpackungen, Schadstoffe oder Batterien sollen mindestens bis Ende der Quarantäne zu Hause zwischengelagert werden bis sie über geeignete Entsorgungswege abgegeben oder einem Recyclingkreislauf zugeführt werden dürfen.
Weiterhin gilt für die Entsorgung des Hausmülls: Um sicherzugehen, dass keine Infektionsgefahr besteht, dürfen die Abfälle nicht lose in die Restmülltonnen eingeworfen werden, sondern nur in einer fest zugeknoteten stabilen Plastiktüte. Geringe Mengen an flüssigen Abfällen müssen mit saugfähigem Material aufgesaugt werden, bevor sie in Müllsäcke gegeben werden. Spitze und scharfe Gegenstände wie Spritzen oder Glasscherben müssen in bruch- und durchstichsichere Einwegverpackungen verpackt werden. Der Deckel der Restmülltonne muss geschlossen sein, um eine Verunreinigung der Straße zu vermeiden. Müllsäcke dürfen nicht frei zugänglich neben den Mülltonnen stehen, um Gefahren für Dritte auszuschließen. Sind die Mülltonnen bereits gefüllt, müssen die Mülltüten bis zur nächsten Leerung gesichert an einem möglichst kühlen Ort (z. B. Keller) gelagert werden.
Der Restmüll kommt in die Müllverbrennungsanlage und wird dort thermisch verwertet. Viren werden sicher abgetötet. Dort besteht deshalb kein weiteres Infektionsrisiko.
Einrichtungen des Gesundheitsdienstes finden eine Liste mit gewerblichen Medizinalentsorgern unter: www.avl-lb.de/gewerbe/service/private-dienstleister/