Aktuelles

von der AVL

Info zu Gras, krautigen Abfällen und Heckenschnitt

Falls Sie auf Ihrem örtlichen Häckselplatz Gras- und Rasenschnitt abgeben dürfen, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise dazu:

  • Das Gras muss getrennt von Baum- und Heckenschnitt angeliefert werden, da letzterer in die Verbrennung geht und durch Gras- und Rasenschnitt verunreinigt wird.
  • Das Gras muss direkt in den dafür vorgesehenen Container gegeben werden und darf nicht davor oder daneben abgelegt werden. Willkürliche Ablagerungen können zu einer Bodenverunreinigung führen.
  • Während der Häckselarbeiten sind das Befahren und Betreten des Häckselplatzes aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Der Häckselplatz wird hierzu abgesperrt. Die AVL bittet die Bürgerinnen und Bürger nachdrücklich, diese Absperrung zum Schutz der eigenen Sicherheit zu beachten und während der Zeit der Absperrung auf einen Häckselplatz in einer Nachbargemeinde auszuweichen.