Zurzeit werden die Abfallgebührensatzungen 2021 und 2022 des Landkreises beim VGH Mannheim überprüft. Hintergrund ist die Frage, inwieweit die Kosten für die Nachsorge der Deponien in die Kalkulation der Abfallgebühren einfließen müssen. Sollte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim zum Schluss kommen, dass die Abfallgebührenkalkulation des Kreises anders vorgenommen werden muss, kommt dies allen Bürgerinnen und Bürger im Landkreis zu Gute, egal ob sie eine Widerspruch eingelegt haben oder nicht. Eine Rückerstattung an Abfallgebühren würden alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis automatisch erhalten.