Seit Mittwoch, 13. Mai, müssen Anlieferer auf den AVL-Wertstoffhöfen im Corona-Betrieb einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dies gilt sowohl für Anlieferungen aus Privathaushalten auf den Höfen in Bietigheim-Bissingen, Steinheim, Kornwestheim und Korntal-Münchingen sowie für Anlieferungen auf Termin für größere Anlieferungen und Gewerbekunden.
Auf den Häckselplätzen empfehlen wir zum Schutz von anderen Kundinnen und Kunden ebenfalls das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.