Gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ist die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg (AVL) verpflichtet Abfälle aus Neckarwestheim, die nicht mehr der Atomaufsicht unterliegen, anzunehmen. Denn: der Block I des dortigen Kraftwerks liegt zu rund drei Vierteln auf der Gemarkung des Landkreises Ludwigsburg. „Wir stehen zu unserer Verantwortung und Verpflichtung, das Abbaumaterial aus dem Rückbau des Blocks I des Kernkraftwerks Neckarwestheim sicher und für den Menschen unschädlich zu deponieren“, sagt Landrat Dietmar Allgaier, der auch Vorsitzender des AVL-Aufsichtsrats ist. In den kommenden Jahren sollen weitere rund 3.350 Tonnen spezifisch freigemessener Abfälle folgen, die sowohl im BURGHOF (Vaihingen/Enz-Horrheim) als auch auf der Deponie AM FROSCHGRABEN (Schwieberdingen) eingebaut werden.
Dies erfolgt nach einem vom Landkreis- und Städtetag sowie dem
Umweltministerium Baden-Württemberg erstellten, streng einzuhaltenden Ablaufschema. Zusätzlich zu dem vom Ministerium bestellten Gutachter wird das Material auch noch von einem von der AVL bestellten Fachbüro in Augenschein genommen. Maßgeblich für eine Deponierung der Materialien ist das so genannte 10-Mikrosievert-Konzept. „Dieses Konzept gewährleistet bei der Deponierung maximale Sicherheit für Mensch und Umwelt“, ergänzt Tilman Hepperle, Geschäftsführer der AVL. Es nehme den maximal ungünstigsten Fall bei der Deponierung spezifisch freigegebener Abfälle an, wobei selbst in diesem – höchst unwahrscheinlichen – Fall die Belastung für den Menschen nie über 10 Mikrosievert pro Jahr liegen dürfe. Zum Vergleich: Bei einem Überseeflug liegt diese Dosis bei rund 100 Mikrosievert, bei einem Mammografie-Screening gar bei 500 Mikrosievert.