Vollservice

für Gewerbe

Vollservice Restmüll

Sofern Sie einen 660 Liter oder 1.100 Liter Restmüll-Container nutzen, besteht die Möglichkeit, diesen von den Müllwerkern vom Standplatz holen, leeren und zurückzustellen zu lassen (=Vollservice). Ohne Vollservice müssen die Behälter am Gehweg- bzw. Straßenrand von einer verantwortlichen Person (z. B. Hausmeisterservice, Bewohner:innen) bereitgestellt werden.

Dieses Serviceangebot ist kostenfrei. Es müssen jedoch die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Behälter dürfen nicht weiter als 10 Meter vom Straßenrand entfernt stehen
  • Der Standplatz sowie der Weg müssen einen festen Untergrund aufweisen
  • Auf dem Weg dürfen keine Stufen oder Steigungen von mehr als 2% vorhanden sein
  • Ist der Standplatz verschlossen, so muss ein Dreikantschloss angebracht werden, damit die Müllwerker den Standplatz öffnen und wieder verschließen können
  • Es gibt keinen Anspruch auf darüber hinaus gehende Bedingungen/ Absprachen (z.B. Befahren von Privatgelände)
  • Die Behälter dürfen nicht überfüllt sein. Überfüllte Behälter werden nicht geleert.
  • Die Behälter müssen bei jeder Leerung zugänglich sein. Die Verhinderung einer Leerung kann zur Einstellung des Vollservice an diesem Objekt führen.

Bezüglich Änderungen Ihres bereits gebuchten Vollservice oder einer Kündigung wenden Sie sich bitte per E-Mail an: abfallgebuehren@landkreis-ludwigsburg.de

Mit * markierte Felder sind Pflichtangaben.

Anmeldung zum Vollservice der 660/1.100 Liter Restmüllbehälter

Bitte kreuzen Sie an: *

Kontaktdaten Gewerbe

Bitte im folgenden Feld den Inhaber/in bzw. Firmierung lt. HRA, HRB, GnR, PR, VR angeben:

Lage der Betriebsstätte

Das Buchungszeichen finden Sie auf dem Abfallgebührenbescheid, nach Muster 5.015 X . XXXXXX. Sie sind Neukunde und haben noch kein Buchungszeichen? Dann geben Sie bitte "9999" ein.
Bitte geben Sie auch die Behälternummer(n) jener Behälter an, für die Sie einen Vollservice beantragen möchten. Diese finden Sie auf den jeweiligen Behältern.

Bestätigung*

Entfernung zum Straßenrand maximal 10 Meter.
Fester Untergrund auf dem Standplatz und auf dem Weg zum Straßenrand.
Der Weg zum Straßenrand hat keine Stufen und keine Steigung von mehr als 2 %.
Der Standplatz ist unverschlossen bzw. mit Dreikantschlüssel zugänglich.
Kein Anspruch auf darüber hinaus gehende Bedingungen/Absprachen (z.B. Befahren von Privatgelände).
Behälter ist/sind nicht überfüllt.
Behälter ist/sind bei jeder Leerung zugänglich.
Die Leerung erfolgt je nach getroffener Auswahl unabhängig vom Füllgrad.

Datenschutz*

Sicherheitsabfrage*

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