Abrechnung

Bewohner von Mehrfamilienhäusern können sich zu einer Behältergemeinschaft zusammenschließen. Dabei unterscheidet das Landratsamt zwischen zwei Abrechnungs-Möglichkeiten.

  • Behältergemeinschaft OHNE Direktabrechnung:
    Die Leerungsgebühren werden dem Eigentümer, der Hausverwaltung oder einem Bewohner in Rechnung gestellt. Die Umlegung der Leerungsgebühren auf die Bewohner bleibt dem Adressaten überlassen.

  • Behältergemeinschaft MIT Direktabrechnung (Sonderprogramm):
    Das Landratsamt legt die Leerungsgebühren pro Person um und rechnet diese direkt mit den Bewohnern ab. Für diese Serviceleistung fällt eine jährliche Abrechnungsgebühr an.

Sonderprogramm 2025 2024
Grundgebühr 47,15 € pro Wohnanlage 47,21 € pro Wohnanlage
Gebühr 2,83 € pro Wohneinheit 2,83 € pro Wohneinheit