Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir, die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH, als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG) und L-BGG- Durchführungsverordnung
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.avl-ludwigsburg.de/.
Letzte Aktualisierung der Website
Diese Website wurde zuletzt am 15.11.2024 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH
Hindenburgstr. 30
Etage 5
71638 Ludwigsburg
Telefonische Hilfe für Menschen mit Behinderungen
Wir verfügen über eine telefonische Hilfe-Hotline für Menschen mit Behinderungen und die Nutzer unterstützender Technologien. Diese können Sie unter folgender Telefonnummer erreichen: 07141/144-2828
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
Derzeit sind zentrale Elemente der Barrierefreiheit noch nicht vollständig umgesetzt. Insbesondere fehlen Inhalte in Leichter Sprache, was bedeutet, dass keine speziell vereinfachten Texte zur Verfügung stehen, die insbesondere Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder geringer Lesekompetenz den Zugang zu den Informationen erleichtern würden.
Zudem sind barrierefreie PDFs aktuell nicht vorhanden. Das bedeutet, dass Dokumente, die als PDF-Dateien bereitgestellt werden, nicht in einem Format vorliegen, das den Anforderungen der Barrierefreiheit entspricht. So fehlen beispielsweise strukturierte Tags, Alternativtexte für Bilder, korrekte Lesereihenfolgen und andere technische Anpassungen, die notwendig sind, damit diese Dateien von Screenreadern und anderen assistiven Technologien gelesen werden können.
Auch eine Möglichkeit zur Schriftvergrößerung wird aktuell nicht angeboten.
Darüber hinaus stehen derzeit keine Informationen in Gebärdensprache zur Verfügung. Für gehörlose Menschen, die die Deutsche Gebärdensprache (DGS) verwenden, fehlen damit alternative Darstellungen der Inhalte in ihrer bevorzugten Kommunikationsform.
Evaluationsmethode
Durch den BITV-Selbsttest.
Der BITV-Selbsttest bietet Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen die Möglichkeit, eigenständig die Zugänglichkeit ihrer digitalen Angebote zu bewerten. Dabei wird ein systematisches Prüfverfahren angewandt, das alle wesentlichen Aspekte der Barrierefreiheit berücksichtigt.
Der Selbsttest erfolgt in der Regel durch eine manuelle Prüfung spezifischer Testschritte, ergänzt durch automatisierte Tools zur Analyse technischer Kriterien. Der Fokus liegt auf exemplarischen Seiten einer Webseite, die repräsentativ für das gesamte Angebot sind. Die Ergebnisse des Tests geben Aufschluss über bestehende Barrieren und liefern konkrete Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit.
Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website
Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes:
Die derzeit noch fehlenden Pflichtfunktionen, die zur Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen notwendig sind, werden voraussichtlich bis spätestens Anfang des Jahres 2025 vollständig implementiert. Dies umfasst die schrittweise Integration aller relevanten Elemente, die für eine barrierefreie Nutzung der Webseite erforderlich sind.
Zu den Maßnahmen zählen unter anderem die Bereitstellung von Inhalten in Leichter Sprache, die Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente, die Implementierung einer Möglichkeit zur Schriftvergrößerung sowie die Ergänzung von Informationen in Gebärdensprache.
Die Umsetzung erfolgt in einem strukturierten Prozess, um sicherzustellen, dass alle technischen und inhaltlichen Anforderungen gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben, wie der BITV 2.0 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), erfüllt werden. Damit wird gewährleistet, dass die Webseite bis Anfang 2025 vollständig barrierefrei ist und den Zugang für alle Nutzergruppen ohne Einschränkungen ermöglicht.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21.11.2024 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 21.11.2024 überprüft.
Quelle: https://www.e-recht24.de