Die AVL Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH ist weder gesetzlich verpflichtet noch bereit, an einer Streitschlichtung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) teilzunehmen.