Behältergemeinschaften

Hausverwaltung

Gemeinsame Nutzung aller Tonnen

Alle Behälter werden in der Wohnanlage gemeinschaftlich genutzt. Die Leerungsgebühren werden entweder von der Hausverwaltung auf die einzelnen Parteien umgelegt (z. B. über die Nebenkosten-Abrechnung) oder das Landratsamt rechnet diese um. Für die Direktabrechnung über das Landratsamt (Sonderprogramm) fällt eine zusätzliche Gebühr an. Die Abrechnung über das Sonderprogramm ist insbesondere dann sinnvoll, wenn es sich um Objekte mit vielen Parteien handelt oder ein häufiger Mieterwechsel stattfindet. Weitere Informationen finden Sie unter Abrechnung
 

Gemeinsame Nutzung der Papiertonne sowie der Gelben und blauen Tonnen

Die Papiertonne, die Gelbe Tonne sowie die blauen Glastonnen werden von den Bewohnern gemeinschaftlich genutzt. Jede Miet- oder Eigentümerpartei nutzt eigene Bio- und Restmülltonnen und erhält auch eine eigene Abrechnung für die Leerungen dieser Tonnen. Für die Leerungen der Papiertonne, der Gelben Tonne und der blauen Glastonne fallen keine zusätzlichen Leerungsgebühren an. Diese sind bereits über die Jahresgebühr bzw. das duale System Deutschland finanziert.
 

Behälterstandplatz

Bitte beachten Sie, dass die Art der Behälternutzung Auswirkungen auf die Standplatzgestaltung hat. Hat jede Partei eigene Bio- und Restmülltonnen muss hierfür ausreichend Platz vorhanden sein. Weitere Informationen finden Sie unter Standplatz