Für die Entsorgung des Restmülls sind Sie verpflichtet Ihren Betrieb an die öffentliche Abfall-Entsorgung anzuschließen, diese zu benutzen und die auf diesem Grundstück anfallenden Restmüll-Abfälle der öffentlichen Abfall-Entsorgung zu überlassen (siehe § 17 Kreislaufwirtschafts-Gesetz und § 3 Absatz 1 der Abfallwirtschafts-Satzung des Landkreises Ludwigsburg).
Die Restmüll-Abfälle dürfen nur auf dem Betriebsgrundstück oder auf einem direkt angrenzenden Nachbargrundstück entsorgt werden.
Für gewerblich Veranlagte besteht kein Anschluss- und Benutzungszwang für Biomüll und Papier.
Auf der Internetseite des Landratsamts finden Sie Informationen zu:
- Bestellen und Abmelden von Bio- und Restmülltonnen
- Leerungsgebühren
- Behältergemeinschaften
- u.v.m.
Papiertonnen bestellen Sie bitte bei der AVL unter 07141 / 144 2828.
Für Gelbe Tonnen und Glas wenden Sie sich bitte an: www.verpackungsabfall-lb.de