Tonnen für Gewerbe

Gewerbe / Vereine / öffentl. Einrichtungen

Für die Entsorgung des Restmülls sind Sie verpflichtet Ihren Betrieb an die öffentliche Abfall-Entsorgung anzuschließen, diese zu benutzen und die auf diesem Grundstück anfallenden Restmüll-Abfälle der öffentlichen Abfall-Entsorgung zu überlassen (siehe § 17 Kreislaufwirtschafts-Gesetz und § 3 Absatz 1 der Abfallwirtschafts-Satzung des Landkreises Ludwigsburg).
Die Restmüll-Abfälle dürfen nur auf dem Betriebsgrundstück oder auf einem direkt angrenzenden Nachbargrundstück entsorgt werden.

Für gewerblich Veranlagte besteht kein Anschluss- und Benutzungszwang für Biomüll und Papier.

Auf der Internetseite des Landratsamts finden Sie Informationen zu:

  • Bestellen und Abmelden von Bio- und Restmülltonnen
  • Leerungsgebühren
  • Behältergemeinschaften
  • u.v.m.

Papiertonnen bestellen Sie bitte bei der AVL unter 07141 / 144 2828.

Für Gelbe Tonnen und Glas wenden Sie sich bitte an: www.verpackungsabfall-lb.de
 

Häufige Fragen

Informationen zu nicht geleerten Tonnen und Reklamations-Möglichkeiten finden Sie hier

Ob Riss am Rumpf, fehlender Deckel oder Bolzen oder ein defektes Rad. Gerne tauschen wir Ihre Tonne aus. Rufen Sie uns an. Für den Tausch von Bio- und Restmülltonnen kontaktieren Sie bitte den Fachbereich Abfallgebühren des Landratsamtes unter 07141 / 144 2800. Bitte halten Sie die Behälternummer bereit. Diese finden Sie auf dem Barcode-Aufkleber auf der Tonne. Für den Tausch von Grünen Tonnen kontaktieren Sie bitte unser ServiceCenter unter 07141 / 144 2828. Damit wir Ihre Tonne austauschen können, stellen Sie sie bitte am Straßenrand Ihrer gemeldeten Adresse zur Abholung bereit. Der Austausch ist gebührenfrei. Bio- und Restmülltonnen tauschen wir innerhalb von 3-4 Arbeitstagen, die Grünen Tonnen innerhalb von 6 Arbeitstagen. Sie können Ihre Tonne weiterhin befüllen. Bei Restmüll- und Biotonnen berechnen wir Ihnen eine Leerung.

Wenn eine Grüne Tonne verschwunden ist, wenden Sie sich bitte an unser ServiceCenter unter 07141 / 144 2828. Wenn Ihre Bio- oder Restmülltonne verschwunden ist, wenden Sie sich bitte schriftlich an das Landratsamt Ludwigsburg. Postanschrift: Landratsamt Ludwigsburg
Fachbereich Abfallgebühren
Hindenburgstr. 40
71638 Ludwigsburg E-Mail: abfallgebuehren@landkreis-ludwigsburg.de

Gerne stellen wir Ihnen unsere Tonnenaufkleber zur Verfügung. So erkennen Sie schnell, welche Tonne Ihnen gehört. Kleine Piktogramme zeigen außerdem, was in die Tonne darf und was nicht. Wenn Sie Tonnenaufkleber bestellen möchten, schicken Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff "Tonnenaufkleber" an: servicecenter@avl-lb.de Wir benötigen diese Informationen von Ihnen:

  • Ihren Namen
  • Ihre Adresse
  • die Anzahl der gewünschten Aufkleber

Ja, Tonnenschlösser gibt es zu kaufen. Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie uns an unter 07141 / 144 2828.

Reinigen Sie Ihre Tonnen regelmäßig. So entstehen keine unangenehmen Gerüche. Gerne empfehlen wir Ihnen kostenpflichtige Reinigungsdienste. Rufen Sie uns an unter 07141 / 144 2828.

Damit wir Ihre Tonnen ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust leeren können, beachten Sie bitte:

  • Stellen Sie Ihre Tonnen am Abfuhrtag von 6 Uhr an mit geschlossenem Deckel am äußeren Gehweg- oder Straßenrand bereit.
  • Fahrzeuge und Fußgänger dürfen nicht behindert werden.
  • Die Leerung muss ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust möglich sein.
  • Stellen Sie die Tonnen nach der Leerung sobald wie möglich wieder an ihren Standplatz.
  • Wenn Sie in einer Straße wohnen, die von dem Sammelfahrzeug nicht befahren werden kann, müssen die Tonnen an der nächstgelegenen Stelle bereitgestellt werden, an der das Sammelfahrzeug sie leeren kann.

Dies betrifft vor allem:

  • Stichstraßen und Sackgassen, die keine Wendeanlage haben oder eine Wendeanlage haben, die zu klein für das Sammelfahrzeug ist.
  • Zu enge Straßen, die aufgrund ihrer Breite oder parkender Fahrzeuge nicht befahren werden können. Einbahnstraßen müssen eine befahrbare Breite (ohne parkende Autos) von mindestens 3,55 Metern haben, Straßen mit Gegenverkehr von mindestens 4,75 Metern.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Michael Ranellucci unter 07141 / 144 49-224.

  • Die Behälter müssen gut erreichbar und rangierbar sein
  • Der Standplatz muss genug Fläche für neue Tonnen haben
  • Der Zugang zu den Tonnen muss breit genug sein, damit die Behälter zur Leerung an den Straßenrand gezogen werden können
  • Der Untergrund muss fest sein, z. B. aus Asphalt oder Verbundsteinpflaster
  • Der Zugang zur Straße muss möglichst kurz und eben sein
  • Wegen der Geruchsbildung muss ein Abstand von 5 Metern zu Aufenthaltsräumen und 2 Metern zur Grundstücksgrenze eingehalten werden