Die Verwertung von Alttextilien umfasst mehr als die direkte Weiterverwendung von Kleidung. Neben tragbaren Kleidungsstücken werden auch beschädigte Textilien stofflich verwertet. So können aus einem alten T-Shirt beispielsweise Putzlappen oder Dämmstoffe für die Automobilindustrie entstehen.
Im Landkreis Ludwigsburg werden deshalb auf allen Wertstoffhöfen Alttextilien angenommen – unabhängig davon, ob diese tragbar sind.
Ausgenommen von der Annahme
Nicht alle Textilien können recycelt werden. Stark verunreinigte oder kontaminierte Textilien müssen in die Restmülltonne entsorgt werden. Dazu gehören:
- Textilien mit menschlichen oder tierischen Ausscheidungen,
- verschimmelte oder verbrannte Textilien,
- und stark verschmutzte Schuhe.
Nur saubere und verwertbare Textilien können einer stofflichen Verwertung zugeführt werden.
Wichtige Hinweise zur Alttextilentsorgung
Um eine gute stoffliche Verwertung sicherzustellen, ist es entscheidend, die Recyclingprozesse nicht zu stören. Deshalb gelten für Altkleider-Container klare Regeln:
- Nur saubere und verwertbare Textilien dürfen eingeworfen werden.
- Kontaminierte Kleidung und Fremdstoffe dürfen nicht in die Container.
Die Verwertung von Alttextilien im Landkreis Ludwigsburg erfolgt über die Wertstoffhöfe. Diese nehmen alle Alttextilien und Schuhe an, solange sie nicht verschmutzt oder kontaminiert sind. Gemeinnützige Organisationen, die Altkleider-Container betreiben, sind auf saubere und funktionsfähige Kleidung angewiesen, da die Erfassung stark verschmutzter oder beschädigter Textilien zusätzliche Kosten verursachen kann.
Ordnungswidrigkeiten und ihre Folgen
Bitte beachten Sie, dass das Entsorgen verwertbarer Altkleider im Restmüll einen Verstoß gegen die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Ludwigsburg darstellt. Dies kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Sollten verwertbare Alttextilien in der Restmülltonne gefunden werden, wird die Leerung – wie bei Störstoffen in Bio- oder Altpapiertonnen – gesperrt.
Unterschied zwischen Wiederverwendung und stofflicher Verwertung
- Für die Wiederverwendung als Kleidung müssen die Textilien unbeschädigt, tragbar und sauber sein.
- Für die stoffliche Verwertung können auch defekte oder verschlissene Textilien genutzt werden, solange sie nicht stark verschmutzt oder kontaminiert sind.
Keine neuen Entsorgungssysteme geplant
Aktuell sind keine zusätzlichen Entsorgungssysteme für verschmutzte oder verschlissene Kleidungsstücke geplant.
Information und Kommunikation sind entscheidend
Um sicherzustellen, dass keine unbrauchbaren oder kontaminierten Textilien in den Altkleider-Containern landen, setzen wir auf eine klare Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern. Hinweise auf den Containern weisen bereits darauf hin, dass nur saubere und verwertbare Textilien eingeworfen werden dürfen.
Vielen Dank, dass Sie durch eine verantwortungsvolle Entsorgung von Alttextilien einen Beitrag zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft leisten!
Ihr Team der AVL Ludwigsburg