Ihre Tonne steht noch ungeleert am Straßenrand?
Wann reklamieren Sie?
Reklamationen zur Leerung sind erst am Arbeitstag nach der regulären Abfuhr möglich.
Eine Leerungsreklamation ist NICHT möglich, wenn ...
- der Leerungstermin Ihrer Bio- und Restmülltonne mehr als 2 Arbeitstage zurückliegt:
- der Leerungstermin Ihrer Grünen Papiertonne mehr als 5 Arbeitstage zurückliegt:
- die Tonnen am Leerungstag nach 6 Uhr oder gar nicht bereitgestellt waren:
- die Behälter falsch befüllt waren:
- die Wertstoffe oder Abfälle verdichtet oder festgefroren waren:
- ein Aufkleber des Landratsamtes oder der AVL auf Ihrer Tonne klebt:
Sollten Behälter einmal nicht geleert worden sein, melden Sie dies bitte am Tag nach der Leerung telefonisch oder unter servicecenter@avl-lb.de bei unserem AVL-ServiceCenter; frühestens jedoch ab 19.00 Uhr am Abfuhrtag per E-Mail.
++ Hier ein Beispiel für eine nicht geleerte Restmülltonne: Leerungstermin wäre der 22.05. gewesen. Dann können Sie ab dem 23.05. und bis zum 24.05., 24 Uhr reklamieren. ++
Am Montag, den 26. Januar 2026 wurde wegen des Wetters im gesamten Landkreis die Müllabfuhr unterbrochen. Die Nachfahrten finden aktuell wie geplant statt. Nach jetzigem Stand holen wir den gestrigen Ausfall und die damit verbundene Verzögerung bis spätestens Samstag, den 31. Januar nach. Wir bitten Sie, nicht erledigte Leerungen oder Sperrmüllabholungen erst am zweiten Tag nach dem im Abfallkalender oder in der Sperrmüllbestätigung angegebenen Termin zu melden. Bitte lassen Sie Ihre zu leerenden Mülltonnen oder Ihren Sperrmüll weiterhin am Gehweg oder am Straßenrand stehen.
Hier reklamieren Sie:
Restmülltonne
Ihre Restmülltonne wurde nicht geleert? Reklamieren Sie direkt bei der AVL!
Mehr erfahrenGelbe Tonne und Glas
Nicht geleerte Gelbe Tonnen und Glasbehälter reklamieren Sie direkt bei KURZ und PreZero.
Mehr erfahren